Bankrecht für Kreditnehmer
Markus MehligRechtsanwalt · Bankrecht

MARKUS MEHLIG · RECHTSANWALT

Ihr Anwalt
für Bankrecht.

Hohe Kreditkosten, Streit bei der Ablösung oder ein Kredit, den Sie nie wollten: Ich prüfe Ihre Möglichkeiten gegenüber der Bank und vertrete Ihre Interessen.

Mehr als 17 Jahre Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Unverbindliche Fallanfrage. Leistung und Kosten klären wir vor einer Beauftragung.

Markus Mehlig, Rechtsanwalt
17+ JahreErfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht
Markus Mehlig · Rechtsanwalt
Erfahrung im BankrechtMehr als 17 Jahre Bank- und Kapitalmarktrecht
Persönlicher AnsprechpartnerMarkus Mehlig, Rechtsanwalt
Kosten vorab klärenRechtsschutz-Kostenübernahme kostenlos anfragen

VIER KLARE EINSTIEGE

Worum geht es
bei Ihrem Kredit?

Wählen Sie Ihr Anliegen. Sie können direkt eine Fallanfrage starten oder sich zunächst zur Prüfung informieren.

01Kredit vorzeitig ablösen

Vorfälligkeits­entschädigung

Die Bank verlangt eine hohe Ablösesumme – oder Sie haben bereits gezahlt.

  • Anspruch und Vertragsangaben prüfen
  • Berechnung und Rückforderung einordnen
02Bauverzögerung & Kreditkosten

Bereitstellungs­zinsen

Der Bau stockt. Für den noch nicht abgerufenen Kredit laufen zusätzliche Zinsen auf.

  • Vereinbarung und Abrechnung prüfen
  • Verzögerungen und Verantwortlichkeit klären
03Kreditvertrag & Ausstieg

Kredit widerrufen

Sie möchten wissen, ob Sie sich durch einen Widerruf von Ihrem Vertrag lösen können.

  • Vertragsart und Informationen prüfen
  • Wirtschaftliche Folgen berücksichtigen
04Video-Ident oder PostIdent

Kredit durch Identitätsbetrug

Ein Kredit auf Ihren Namen, den Sie nicht wollten. Die Bank fordert nun Geld von Ihnen.

  • Identifizierung und Vertragsschluss aufklären
  • Kreditforderung und Geldbewegungen prüfen

Verkauf, Umschuldung oder Anschlussfinanzierung? Zur Übersicht Hauskredit

KOSTENLOSE DECKUNGSANFRAGE

Rechtsschutz vorhanden?
Ich kümmere mich um
die Kostenklärung.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich kostenlos die Kostenübernahme für Sie.

Kostenübernahme klären lassen

Die Entscheidung über die Deckung trifft Ihr Versicherer. Umfang und Vergütung einer weiteren Tätigkeit vereinbaren wir vor der Beauftragung.

VON DER ANFRAGE ZUM VORGEHEN

Sie wissen,
was als Nächstes passiert.

Ein klarer Ablauf – vom ersten Kontakt bis zur Entscheidung über die weitere Bearbeitung.

SCHRITT 01

Ihr Anliegen schildern

Sie nennen Ihr Thema, die Bank und den bisherigen Ablauf. Eine laufende Frist geben Sie bitte ausdrücklich an.

SCHRITT 02

Leistung & Kosten klären

Wir stimmen die benötigten Unterlagen, den Prüfungsumfang und die Vergütung ab. Bei Rechtsschutz kläre ich kostenlos die Kostenübernahme.

SCHRITT 03

Prüfen & entscheiden

Nach Beauftragung prüfe ich Vertrag und Forderung. Sie erhalten eine Einordnung Ihrer Handlungsmöglichkeiten als Grundlage für das weitere Vorgehen.

MARKUS MEHLIG · RECHTSANWALT

Ihr Vertrag.
Ihr Geld.
Ihre Entscheidung.

Ich befasse mich seit mehr als 17 Jahren mit Bank- und Kapitalmarktrecht. Bei Ihrem Anliegen kommt es darauf an, den Vertrag, die Forderung der Bank und Ihr wirtschaftliches Ziel zusammen zu betrachten.

Ich erkläre Ihnen, welche Schritte in Betracht kommen, welche Unterlagen benötigt werden und welche Kosten mit einer Beauftragung verbunden sind.

Eintrag bei der Rechtsanwaltskammer Freiburg

DER ERSTE SCHRITT

Schildern Sie mir
Ihr Anliegen.

Worum geht es bei Ihrem Kredit? Mit wenigen Angaben senden Sie Ihre Anfrage direkt an mich.

  • Ihr Thema wird direkt übernommen
  • Kostenklärung vor einer Beauftragung
  • Rechtsschutz-Kostenübernahme kostenlos klären
Markus MehligRechtsanwalt(07841) 604 98 18
  1. 1 Ihr Anliegen
  2. 2 Ihre Kontaktdaten
Ihr Anliegen

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre ich kostenlos die Kostenübernahme für Sie.

* Pflichtangabe. Hierdurch entsteht noch kein Mandat.

KLARHEIT VOR DER BEAUFTRAGUNG

Ihre Fragen zu
Anfrage und Kosten.

Was kostet meine Anfrage?

Mit dem Vorbereiten und Versenden einer Fallanfrage beauftragen Sie noch keine kostenpflichtige Vertragsprüfung. Umfang und Vergütung einer rechtlichen Prüfung oder Vertretung vereinbaren wir vor der Beauftragung. Die Klärung der Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ist kostenlos.

Was passiert, wenn meine Rechtsschutzversicherung nicht zahlt?

Wir klären vor einer Beauftragung, welcher Prüfungsumfang vorgesehen ist und welche Vergütung dafür vereinbart wird. Sie entscheiden, ob Sie mich auf dieser Grundlage beauftragen möchten.

Kann ich mich auch ohne Rechtsschutzversicherung melden?

Ja. Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir besprechen den vorgesehenen Leistungsumfang und die Vergütung vor einer Beauftragung.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind der vollständige Kreditvertrag, die Abrechnung oder Forderung der Bank sowie der bisherige Schriftwechsel. Auf den Themenseiten finden Sie passende Checklisten. Den Übermittlungsweg für vertrauliche Unterlagen stimmen wir gesondert ab.

Muss ich schon wissen, welches rechtliche Problem vorliegt?

Nein. Beschreiben Sie, was die Bank verlangt, was bereits geschehen ist und was Sie erreichen möchten. Die rechtliche Einordnung ist Gegenstand der anschließenden Abstimmung und gegebenenfalls beauftragten Prüfung.

Ich habe eine Frist oder einen Mahnbescheid erhalten. Was soll ich tun?

Nennen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme ausdrücklich das Zustellungsdatum und die laufende Frist. Eine Anfrage allein führt noch nicht zu einer Mandatsübernahme oder Fristüberwachung. Bei zeitkritischen Anliegen kontaktieren Sie die Kanzlei bitte auch telefonisch.

DER NÄCHSTE SCHRITT

Lassen Sie uns Ihren Fall ansehen.

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